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   RG, 25.10.1926 - IV 54/26   

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https://dejure.org/1926,224
RG, 25.10.1926 - IV 54/26 (https://dejure.org/1926,224)
RG, Entscheidung vom 25.10.1926 - IV 54/26 (https://dejure.org/1926,224)
RG, Entscheidung vom 25. Oktober 1926 - IV 54/26 (https://dejure.org/1926,224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wird die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs durch die Klage des Pflichtteilsberechtigten auf Erteilung von Auskunft aus § 2314 BGB. unterbrochen? 2. Läuft die kurze Verjährungsfrist des § 2332 Abs. 1 BGB., solange der Pflichtteilsberechtigte die ihn beeinträchtigende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 115, 27
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Demgegenüber wird die Verjährung des Leistungsanspruchs nicht gehemmt durch Vorbereitungsmaßnahmen wie eine Klage auf Feststellung des dem Anspruch zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (BGH, Urteil vom 26. September 2012 - VIII ZR 279/11, NJW 2013, 1077 Rn. 57) oder durch eine isolierte Auskunftsklage (BAG, NJW 2008, 392 Rn. 15; RGZ 115, 27, 29; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 14. Aufl., § 204 Rn. 2).
  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58

    Pflichtteilsrecht und Auskunftsanspruch

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  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

    Dazu ist eine in die Einzelheiten gehende Prüfung der Verfügung und eine fehlerfreie Bestimmung ihrer rechtlichen Natur nicht erforderlich (RGZ 70, 360, 362; 115, 27, 30; BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - IV ZR 19/50 - LM BGB § 2332 Nr. 1).

    Daß der Gesetzgeber - wie sich aus den Motiven zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches (Bd. V, S. 426) ergebe - den Irrtum über die Auslegung für unbeachtlich gehalten habe, stehe der Anerkennung einer auf Wirksamkeitsbedenken beruhenden Unkenntnis nicht entgegen (RGZ 115, 27, 30; 140, 75, 77).

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 7 U 2/07

    Zum Verjährungsbeginn beim Pflichtteilsanspruch beim Einwand von Zweifeln an der

    Es ist von dem in der Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannten Grundsatz auszugehen, daß die Dreijahresfrist aus § 2332 Abs. 1 BGB mit der Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten, hier also des Klägers, von der beeinträchtigenden Verfügung, hier also von dem (zweiten) Testament vom Mai 1998, zu laufen beginnt und daß von einem Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich zu erwarten ist, dass er ggf. selbst verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergreift (wozu eine Auskunftsklage allein noch nicht gehört, RGZ 115, 27, 29).

    Welche "besondere Lage des Falles" (RGZ 115, 27, 31) es rechtfertigt, daß ein Pflichtteilsberechtigter "berechtigte Zweifel" an der Echtheit einer beeinträchtigenden Verfügung hat, bestimmt sich gemäß RGZ 140, 75, 77 und BGH NJW 1964, 297 f nach denselben Grundsätzen wie bei § 852 BGB [a.F.]: es müssen "erhebliche rechtliche Zweifel, verwickelte oder zweifelhafte Rechtsfragen" sein, die, bevor Kenntnis bejaht werden kann, "eine gewisse Klärung gefunden haben müssen".

    Auch in dem RGZ 115, 27, 30 zugrunde liegenden Fall hat das Reichsgericht den Verjährungsbeginn zu dem Zeitpunkt angesetzt, zu dem der dortige Kläger, der, worauf das Reichsgericht ausdrücklich hinweist, "sogleich" die Echtheit der beeinträchtigenden Verfügung bestritten hatte, durch das Gutachten des "Schreibsachverständigen" Kenntnis im Rechtssinne von der Gültigkeit des Testaments (und der beeinträchtigenden Verfügung) erlangte.

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2014 - 9 U 147/13

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nacherben über den Nachlassbestand

    Dies steht einem früheren Verjährungsbeginn entgegen (vgl. zu ähnlichen Fällen RGZ 107, 192; RGZ 115, 27; BGH, WM 1968, 542).
  • LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19

    Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum,

    Setzt die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs die Ausschlagung voraus, beginnt die Verjährung zwar grundsätzlich nicht erst mit der Ausschlagung, sondern weiterhin mit dem Erbfall ( Lange in MüKo-BGB, 8. Aufl. § 2332, Rn. 11), weil das Gesetz eine dem Irrtum über den Berufungsgrund i.S.d. § 1949 Abs. 1 BGB entsprechende Sonderregelung an dieser Stelle nicht kennt; die entsprechende Hemmung des Beginns der Verjährungsfrist ist jedoch in Fällen, in denen sich der Pflichtteilsanspruch erst aus einer nach der Ausräumung eines beachtlichen Irrtums über den Berufungsgrund erfolgten Ausschlagung ergibt, in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. RGZ 115, 27, 30; BGH, Urteil v. 06.10.1999 - IV ZR 262/98; BGH, Urteil v. 25.01.1995 - VI ZR 134/94; OLG Rostock, Urteil v. 11.11.2010 m- 3 U 59/10).
  • KG, 31.05.2006 - 25 U 50/05

    Pflichtteilsrecht: Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruches

    Dazu ist eine in die Einzelheiten gehende Prüfung der Verfügung und eine fehlerfreie Bestimmung ihrer rechtlichen Natur nicht erforderlich (RGZ 70, 360, 362; 115, 27, 30; BGH LM § 2332 BGB Nr. 1).
  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise -

    Die "Kenntnis" des Betroffenen, die in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen - hier genügt ein Hinweis auf die §§ 1944, 2082, 2306, 2332 BGB - für einen Fristbeginn maßgebend ist, setzt nach der festen Rechtsprechung des Reichsgerichts ein zuverlässiges Erfahren der in Betracht kommenden Umstände voraus, auf Grund dessen ein Handeln von ihm erwartet werden kann (RG Gruchot 59, 481; RGZ 107, 192, 194; 115, 27, 30; 140, 75, 76).

    Wirkung erkannt (RGZ 70, 360, 362; 115, 27, 30), wenigstens eine feste Vorstellung, mit der er rechnen und auf Grund deren er sich entschließen kann, gewonnen hat (vgl. BGB RGRK 11. Aufl. zu § 1944 Anm 10).

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    In der Tat begegnet es Bedenken, die Ansprüche gemäß § 2314 BGB als verjährt anzusehen, nur weil Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche verjährt sind, und zwar, obwohl die Verjährung des Auskunftsanspruchs vielleicht sogar rechtzeitig unterbrochen worden ist (vgl. RGZ 115, 27; BGH, Urteil vom 14.5.1975 - IV ZR 19/74 - LM BGB § 2322 Nr. 6).
  • OLG Rostock, 11.11.2010 - 3 U 59/10

    Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Anfechtung einer

    Wesentlich ist aber, dass er richtig erkannt hat, er sei durch die Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen (vgl. RG, Urt. v. 25.10.1926, IV 54/26, RGZ 115, 27, 30; BGH, Urt. v. 06.10.1999, IV ZR 262/98, NJW 2000, 288 ; BGH, Urt. v. 25.01.1995, VI ZR 134/94, NJW 1995, 1157 ).
  • LAG Hessen, 26.06.1995 - 16 Sa 1850/94

    Tarifgeltung: grabenlose Installation von Versorgungs- insbesondere Gasleitungen

  • BGH, 19.09.1966 - III ZR 139/63

    Hemmung der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen - Gerichtliche Geltendmachung

  • LAG Hessen, 16.02.1990 - 15 Sa 365/89

    Betrieblicher Geltungsbereich von Bau-Tarifverträgen; Voraussetzungen für das

  • LAG Hessen, 15.03.1993 - 16 Sa 1521/92

    Ermittlung des Geltungsbereichs von Bautarifverträgen; Umfang von baugewerblichen

  • LAG Hessen, 08.03.1991 - 15 Sa 1431/89

    Industrieller Rohrleitungsbau als Baugewerbe im Sinne des Tarifrechtes;

  • LAG Hessen, 09.02.1990 - 15 Sa 667/89

    Umfang des betrieblichen Geltungsbereichs von Bau-Tarifverträgen; Anforderungen

  • KG, 17.04.2000 - 16 UF 8082/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Stufenklage

  • OLG Bamberg, 15.04.1980 - 7 U 11/80
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